Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007 bis 2011) KOM (2006) 42 endg.; Ratsdok. 6185/06

Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, bei den anstehenden Beratungen darauf hinzuwirken, Artikel 39 Abs. 1 dahin gehend zu ändern, dass in den dort genannten Fällen die Europäische Atomgemeinschaft das Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten erwirbt.