Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

Der Bundesrat hat in seiner 855. Sitzung am 20. Februar 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Februar 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.