Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. August 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung

Der Bundesrat hat in seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. März 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.