Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
(Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)

Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Februar 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.