Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12421 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld - Drucksache 18/11615 - für erledigt erklärt.