Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 26. August 2003 zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4824 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes

zu dem Änderungsprotokoll vom 26. August 2003

zu dem Vertrag vom 28. Februar 1994

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Drucksache 015/3883 -

unverändert angenommen.