Deutscher Bundestag Berlin, den 3. März 2009 Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 205. Sitzung am 12. Februar 2009 beschlossenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) - Bundestagsdrucksachen 016/10144, 016/11903 -bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Artikel 3 wie folgt zu berichtigen:
Nach § 31 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 erlöschen mit dem Tod des Ehegatten. Ansprüche auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach den §§ 25 und 26 bleiben unberührt. § 1586 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.