Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 13. Februar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/11898 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 06.03.09
Erster Durchgang: Drucksache. 638/08 (PDF)