Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Punkt 29 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 11 Nummer 11 ( § 15a Absatz 1 TKG)

Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung, ob ein europarechtskonformes Antragsrecht gegenüber der Bundesnetzagentur für investitionsbereite Unternehmen im Telekommunikationsmarkt im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Regulierung im Telekommunikationsgesetz implementiert werden kann.

Begründung:

Für investierende Unternehmen ist Planungssicherheit eine notwendige Voraussetzung. Für Investoren, die sich neu am Markt orientieren, ebenso wie für bereits im Telekommunikationsmarkt aktive Akteure, kann ein individuelles Antragsrecht auf Auskunft gegenüber der Bundesnetzagentur zu einer Risikominderung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung bei geplanten Investitionen führen. Die bisher vorgesehene Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften auch über mehrere Regulierungsperioden hinweg ist demgegenüber nur begrenzt hilfreich, da sie keine unternehmensindividuelle Auskunft bietet. Vielmehr ist erforderlich, dass investierende Unternehmen bereits vor dem Ausbau neuer Infrastrukturen Planungssicherheit über die regulatorische Behandlung ihrer Investition erhalten können.