Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Punkt 29 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Der Bundesrat möge neben der Empfehlung in der Ziffer 45 der BR-Drucksache 129/1/11 die Ziffer 46 in der nachfolgenden Fassung beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 57 ( § 61 TKG) allgemein

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Einbindung der Länder ein Konzept zu entwickeln, wie die Entstehung von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch zielgerichtete komplementäre Finanzierungsinstrumente unter vorrangigerer Verwendung privater Investitionsmittel und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen effektiv und effizient unterstützt werden können.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In der Empfehlungsdrucksache 129/1/11 schließen sich die Ziffern 45 und 46 wegen der Formulierung in Ziffer 46 Buchstabe c aus.

Mit dem vorstehenden Plenarantrag erfolgt eine Harmonisierung der Ziffern 45 und 46, indem betont wird, dass mögliche Erlöse aus der Versteigerung von ehemals nicht dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzbereichen für den Ausbau der Breitbandhochgeschwindigkeitsnetze zur Verfügung gestellt werden sollen.