Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 145. Sitzung am 21. Februar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/8222 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union - Drucksache 016/6563 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen. Artikel 1 Nr. 10 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 14.03.08
Erster Durchgang: Drucksache. 553/07 (PDF)