Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Februar 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.