Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -

944. Sitzung des Bundesrates am 22. April 2016

Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und

Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10 Satz 3

3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10

4. Zu Nummer 7 Satz 3

In Nummer 7 sind in Satz 3 nach den Wörtern "sowie aus" die Wörter "Bestands- und Neuanlagen auf Basis von" einzufügen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Verstromung von Kuppelgasen und anderen Restenergien z. B. in der Stahlindustrie ist alternativlos, da die energetische Verwertung immissionsschutzrechtlich geboten und eine anderweitige Nutzung durch Abfackeln aus ökologischen Gründen rechtlich untersagt ist. Da daran absehbar auch zukünftig nichts geändert werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausnahme für solche Anlagen, die durch die Eigenstromerzeugung einen Beitrag zur ökologischen Reststoffverwertung leisten. Dieser Grundsatz sollte für alle Anlagen gelten, unabhängig davon, ob es sich um Bestands- oder Neuanlagen (z. B. effizienzsteigernde Neuinvestitionen) handelt.