Beschluss des Bundesrates: Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, zu dem Nationalen Aktionsplan wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Durchlässigkeit der Bildungssysteme in den Ländern seit langem gewährleistet ist und der Weg bis zu den Hochschulen und zu hochwertigen beruflichen Abschlüssen unabhängig vom ursprünglich gewählten schulischen Bildungsgang entsprechend Befähigten und Begabten offen steht.

Die PISA-Studie 2000 hat große Leistungsunterschiede der Schüler festgestellt. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass in Ländern mit gegliedertem Schulsystem die Schülerinnen und Schüler, die im unteren Leistungsniveau angesiedelt sind, besser abgeschnitten haben als die entsprechenden Schülerinnen und Schüler in Ländern mit integrativem Schulsystem.

Das Prinzip "Fördern und Fordern" war stets der Grundgedanke der Bildungspolitik der Länder. Organisatorische Maßnahmen wie z.B. gesonderte Sprachklassen und Intensivierungsstunden zur Vertiefung insbesondere für schwächere Schüler wurden bereits mit Erfolg eingeführt. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass gerade die Chancen von Kindern mit Migrationshintergrund nicht nur vom Bildungssystem, sondern auch von der Intergrationswilligkeit und -fähigkeit der Eltern sowie den vom Bund in dieser Hinsicht zu unternehmenden Maßnahmen abhängen.

Zur Frage der Beschulung der Kinder mit besonderem Förderbedarf weist der Bundesrat darauf hin, dass diese Frage von den Ländern unter Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs in eigener Verantwortung entschieden wird.

Der Ausbau der Ganztagsschulen wird von den Ländern entsprechend den Wünschen der Eltern und der für die Bildung Verantwortlichen bei ihren weiteren Planungen und Ausbauzielen berücksichtigt. Das Investitionsprogramm der Bundesregierung "Zukunft Bildung und Betreuung", das allein Mittel für Investitionen in Baumaßnahmen zur Verfügung stellt, bewirkt somit allein keine Veränderung der Lern- und Lehrkultur und kann keine Weichen für die von der Bundesregierung behauptete gemeinsame Bildungsreform stellen.

Die Beurteilung der Frage, ob und durch welche Maßnahmen mehr männliche Pädagogen gewonnen werden könnten, steht den Ländern zu. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Länder auch bei der Bewerberauswahl von Grundschullehrkräften nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen dürfen.

Der Bundesrat stellt fest, dass aus der internationalen Verpflichtung der Bundesregierung zur Aufstellung eines Nationalen Aktionsplans für den Bund keine dem Grundgesetz widersprechenden Kompetenzen im Bildungsbereich entstehen. Vielmehr hätte die Bundesregierung bereits bei der Redaktion des Berichts in Bezug auf die bildungsrelevanten Fragen die Länder beteiligen müssen. Der von der Bundesregierung aufgestellte nationale Aktionsplan kann deshalb für die Länder in dieser Hinsicht keine Geltung beanspruchen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass sowohl die Beobachtung und Auswertung der laufenden Aktivitäten (Monitoring) als auch die Gesamtüberprüfung und -bewertung (Evaluation) der erzielten Ergebnisse im Bildungsbereich in die vorrangige Zuständigkeit der Länder fallen. Nicht die Bundesregierung, sondern die Länder sind daher für die Gestaltung des Verfahrens zur Steuerung der Umsetzung des nationalen Aktionsplanes in Bezug auf bildungsrelevante Fragen sowie für inhaltliche Aspekte der Umsetzung verantwortlich.