Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0918 - vom 4. Februar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Januar 2009 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon (2008/2067(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass eine demokratische und bürgernahe Europäische Union eine enge Zusammenarbeit der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten mit der Zivilgesellschaft auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfordert,

B. in der Erwägung, dass die Offenheit der EU-Institutionen sowie der nationalen, regionalen und lokalen Behörden zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit den Bürgern und den Organisationen der Zivilgesellschaft eine Grundvoraussetzung für deren Einbindung in die Rechtsetzung und Regierungsführung auf allen Ebenen ist,

C. in der Erwägung, dass mit dem Vertrag von Lissabon die Rechte der EU-Bürger gegenüber der Union gestärkt werden, indem den Bürgern und repräsentativen Vereinigungen der Zivilgesellschaft die Mitwirkung an der Debatte über ein "Europa der Bürger" erleichtert wird,

D. in der Erwägung, dass die derzeitigen Bestimmungen, die auch in den Vertrag von Lissabon aufgenommen worden sind, zwar einen unerlässlichen Rechtsrahmen für die Weiterentwicklung des Dialogs mit den Bürgern auf europäischer Ebene schaffen, ihre Ausführung jedoch nicht immer zufriedenstellend ist,E. in der Erwägung, dass sich die Zivilgesellschaft in den 27 Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befindet, und in unterschiedlichem Maße auf Möglichkeiten der Mitwirkung an der partizipatorischen Demokratie und an der Rechtsetzung sowie des Dialogs mit den jeweiligen nationalen, regionalen und lokalen Behörden zurückgreift,

F. in der Erwägung, dass sich der Begriff "Zivilgesellschaft" auf die zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen bezieht, die aus eigenem Antrieb von Bürgerinnen und Bürgern gegründet werden, im öffentlichen Leben präsent sind und die Interessen, Vorstellungen und Weltanschauungen ihrer Mitglieder oder anderer Personen - auf der Grundlage ethischer, kultureller, politischer, wissenschaftlicher, religiöser oder philanthropischer Erwägungen - zum Ausdruck bringen,

G. in der Erwägung, dass die Frage der Bestimmung des repräsentativen Charakters von Organisationen der Zivilgesellschaft kontrovers diskutiert wird und Aktivitäten und Effizienz einiger Organisationen im Hinblick auf die Durchsetzung ihrer Vorstellungen nicht immer dem Grad ihrer Repräsentativität entsprechen,

H. in der Erwägung, dass die einzelnen Institutionen der Europäischen Union mit Blick auf den Dialog mit den Bürgern unterschiedliche Ansätze gewählt haben,