Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2012 - II R 9/11 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 19 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 2009 geltenden Fassung (ErbStG) in Verbindung mit den §§ 13a und 13b ErbStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 GG) verstößt

- 1 BvL 21/12 -