Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 9. Juli 2004 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 455/04(B) HTML PDF .*)


*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.