Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, gemäß § 371 Absatz 5 in Verbindung mit § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III für die Berufung als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales folgende Personen für die am 1. Juli 2016 beginnende Amtsperiode vorzuschlagen:

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde beachtet. Die oben genannten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 378 Absatz 1 SGB III.