834. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007
A
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2007 (BR-Drucksache 136/07(B) ) bedarf auf Grund eines neuen Sachstands einer ergänzenden Klarstellung.
Der Beratungsstand auf EU-Ebene hat eine relevante Änderung des Sachstands erfahren. Abweichend vom ursprünglichen Verordnungsvorschlag sollen laut dem "MEETING DOCUMENT No. 009/07 (PDF) vom 12. April 2007" "Technical Harmonisation ("New Approach") Working party on 16 April 2007" die bisher in den Artikeln 1, 3 und 13 aufgeführten Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Verordnung generell entfallen.
Die durch den Wegfall der Ausnahmen bewirkte generelle Anwendung auf den Regelungsbereich gesundheitlicher Verbraucherschutz (gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Verordnung (EG) Nr. 882/2004) ist so nicht akzeptabel. In diesem Bereich gibt es bereits eigene horizontale und vertikale Regelungen und ein funktionierendes System. Dies wird insbesondere in Erwägungsgrund 3 des (ursprünglichen) Verordnungsvorschlags auch ausdrücklich anerkannt.
Der gesamte, insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 horizontal harmonisierte Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes muss daher vom Anwendungsbereich des "New Approach" ausgenommen bleiben.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zum Sachstand der Ratsbefassung mit dem Verordnungsvorschlag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Besprechung seines Beraterkreises "New Approach" am 23. April 2007 in Bonn das vom Ratssekretariat erstellte "MEETING DOCUMENT No. 009/07 (PDF) vom 12. April 2007" als aktuelles Dossier verteilt, auf dessen Basis auf EU-Ebene verhandelt werden soll. Die darin vom bisherigen Stand abweichenden Regelungsinhalte machen eine erneute Befassung des Bundesrates mit dem Vorgang erforderlich.
B
- Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union hat von einer erneuten Empfehlung zu der Vorlage abgesehen.
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 11. Mai 2007, BR-Drucksache 136/07(B) ; Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Abs. 4 GO BR (jetzt: EU, A)