Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -

Punkt 35 der 907. Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013

Der Bundesrat möge beschließen,

Der Gesetzentwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes besonders eilbedürftig.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die ungerechte und grundrechtswidrige steuerliche Behandlung verschieden und gleichgeschlechtlicher Paare, die in einer Ehe bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kann vor dem Hintergrund des Artikels 3 Absatz 1 GG nicht aufrecht erhalten werden und sollte noch in dieser - bald ablaufenden - Legislaturperiode korrigiert werden. Daher ist ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich.