Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu Birma

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102739 - vom 2. März 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Februar 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Burma/Myanmar kontinuierlich verschlechtert hat, dass die politische Unterdrückung weiter eskaliert ist und dass die grundlegenden Freiheiten der burmesischen Bevölkerung systematisch verletzt werden,

B. in der Erwägung, dass das Militär seine Menschenrechtsverletzungen gegenüber Zivilisten in ethnischen Konfliktgebieten einschließlich außergerichtlichen Ermordungen, Zwangsarbeit und sexueller Gewalt unvermindert fortsetzt;

C. in der Erwägung, dass das Regime in Burma in großem Umfang und systematisch die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten fortsetzt,

D. in der Erwägung, dass Berichten zufolge in Burma 2 177 politische Gefangene, darunter 14 Reporter, inhaftiert sind, und dass mehr als 230 buddhistische Mönche, die an den Protesten im Jahre 2007 beteiligt waren, nach wie vor inhaftiert sind;

E. in der Erwägung, dass im Herbst 2010 Burma/Myanmar die ersten Parlamentswahlen seit zwei Jahrzehnten in stattfinden sollen;

F. in der Erwägung, dass die Wahlen auf einer von der Armee entworfenen Verfassung beruhen werden, deren Legitimität allenthalben in Zweifel gezogen wird; in der Erwägung ferner, dass diese neue Verfassung Wahlen im Jahre 2010 vorsieht, um fünf Jahrzehnte der Militärherrschaft zu rechtfertigen, und dem Militär 25 % der Sitze im Parlament einräumt;

G. in der Erwägung, dass der neuen Verfassung zufolge Aung San Suu Kyi, der Führer der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und Friedensnobelpreisträger, von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wird; in der Erwägung ferner, dass einige Oppositionsparteien und ethnische Minderheiten erklärt haben, dass sie die Wahlen boykottieren werden, während die NLD den Ausgang der Wahlen nicht akzeptieren wird, wenn es nicht zuvor zu einem Dialog zur Überarbeitung der Verfassung kommt;

H. in der Erwägung, dass Ngwe Soe Lin am 28. Januar 2010 zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er für die ausländische Nachrichtenagentur Democratic Voice of Burma tätig war, und Hla Hla Win am 30. Dezember 2009 aufgrund vergleichbarer Anschuldigungen zu 27 Jahren Haft verurteilt wurde;

I. in der Erwägung, dass die fortgesetzte Maßregelung in Bezug auf politische Meinungsverschiedenheiten als ein Versuch der Junta gesehen werden muss, im Vorfeld der für Ende dieses Jahres vorgesehenen nationalen Wahlen eine größere Kontrolle über die Medien zu erlangen;

J. in der Erwägung, dass Daw Aung San Suu Kyi am 11. August 2009 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ein Urteil, das von den burmesischen Behörden zu 18 Monaten Hausarrest umgewandelt wurde; in der Erwägung ferner, dass ihre Rechtsanwälte beim Obersten Gericht von Burma gegen dieses Urteil Berufung eingelegt haben; in der Erwägung ferner, dass der ungerechtfertigte Prozess und die ungerechtfertigte Verurteilung von Daw Aung San Suu Kyi von der internationalen Gemeinschaft nachdrücklich verurteilt wurden;

K. in der Erwägung, dass im Mai 2009 Attacken der Armee und der Armee der Demokratischen Karen-Buddhisten (DKBA) zur Verschleppung von Tausenden von Zivilisten und zur Vertreibung von schätzungsweise 5 000 Flüchtlingen nach Thailand geführt haben; in der Erwägung ferner, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Karen-Flüchtlinge nach ihrer Rückkehr schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen einschließlich Zwangsarbeit und Vergewaltigung durch Soldaten der Armee von Burma ausgesetzt sein werden;

L. in der Erwägung, dass es schätzungsweise eine halbe Million intern verschleppter Personen in Ostburma gibt, 140 000 Flüchtlinge in neun Flüchtlingslagern entlang der Grenze zu Thailand und mehr als 200 000 Rohingyas in Flüchtlingslagern leben oder über das südöstliche Bangladesh verstreut sind; in der Erwägung ferner, dass Millionen von burmesischen Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden in Thailand, Indien, Bangladesh und Malaysia leben und gelegentlich Opfer von Menschenschleppern werden;

M. in der Erwägung, dass die Strafverfolgungsbehörden von Bangladesh ab dem 2. Januar 2010 auf bislang einmalige Art und Weise gegen nichtregistrierte Rohingya-Flüchtlinge vorgegangen sind, die sich außerhalb der zwei offiziellen Flüchtlingslager im Distrikt Cox"s Bazar niedergelassen hatten; in der Erwägung ferner, dass über 500 Rohingyas seitdem inhaftiert wurden und einige von ihnen über die burmesische Grenze zurück geschickt wurden, andere dagegen auf der Grundlage der Einwanderungsgesetze angeklagt und inhaftiert wurden;

N. in der Erwägung, dass mehr als 5 000 in Bangladesh ansässige Rohingya ihre Häuser verlassen und auf der Suche nach Sicherheit sich in das provisorische Lager Kutupalong in Ukhia begeben haben, das mittlerweile auf schätzungsweise 30 000 Flüchtlinge angeschwollen ist, die keine Lebensmittelhilfe erhalten und denen nunmehr der Zugang zur Existenzsicherung verwehrt wird, da sie festgenommen würden, wenn sie auf der Suche nach Arbeit das Lager verlassen würden;