Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) (2007/2154(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0918 - vom 4. Februar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. Januar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Demokratien, deren Grundlage das Rechtsstaatsprinzip ist, an den Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften, die die Bürgerinnen und Bürger berühren, gebunden sind, woraus sich für die EU-Organe die Pflicht zur Offenheit und Transparenz ergibt, insbesondere in ihren Entscheidungsprozessen, so dass die Sitzungen, Beratungen und Abstimmungen demokratischer Legislativorgane öffentlich abgehalten werden und auch Gesetzesvorlagen und mit ihnen zusammenhängende Texte verfügbar sind,

B. in der Erwägung, dass zur Gewährleistung der Verantwortlichkeit und Legitimität eines demokratischen politischen Systems die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, zu wissen:

C. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union auf der Grundlage der Erfahrungen ihrer Mitgliedstaaten Schritt für Schritt ein wirkliches "Recht auf Zugang zu Dokumenten" und ein "Recht auf Information" anerkannt haben, welches sich auf die Grundsätze der Demokratie, Öffentlichkeit, Transparenz und Offenheit stützt,

D. in der Erwägung, dass die quantitativen Daten in den Jahresberichten über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 durch die EU-Organe nahe legen, dass der Zugang zu Dokumenten in mehr Fällen gewährt wurde (allgemeiner Rückgang der Zahl und Quote der Ablehnungen), wobei sich die Gründe für die Ablehnung von EU-Organ zu EU-Organ unterscheiden (der wichtigste Grund ist der Schutz des Entscheidungsprozesses), und dass die Kommission und das Parlament keine sensiblen Dokumente in ihre Register aufgenommen haben, während der Rat 79 von 409 sensiblen Dokumenten in sein Register aufgenommen hat; in der Erwägung, dass eine qualitative Auswertung eindeutig zeigt, dass einige Bestimmungen dieser Verordnung Anlass zu unterschiedlichen Auslegungen hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Anwendung gegeben haben, weshalb sich Bürgerinnen und Bürger an den Europäischen Bürgerbeauftragten und an den EuGH gewandt haben,

E. in der Erwägung, dass der Rat entgegen der Bestimmung in Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nur bei einer begrenzten Zahl von Dokumenten die interinstitutionelle Bezugsnummer angibt, so dass es schwierig ist, ein Dokument mit einem Verfahren in Verbindung zu bringen, und Dokumente entweder zu "Tagungsunterlagen" abwertet, die nicht registriert sind, oder sie als "diplomatische" Dokumente behandelt und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu Dokumenten nimmt,

F. in der Erwägung, dass der Zugang gemäß Erwägung 6 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auch zu Dokumenten gewährt werden sollte, die im Rahmen eines Verfahrens der Befugnisübertragung ausgearbeitet werden (Komitologie), und dass neun Zehntel der ausgearbeiteten Rechtsvorschriften gemäß diesem Verfahren angenommen werden und dass folglich in diesem Rahmen eine angemessene und transparente demokratische und parlamentarische Kontrolle uneingeschränkt gewährleistet werden sollte,

G. in der Erwägung, dass das Internet sich zu dem Hauptinstrument entwickelt hat, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Einsicht in Dokumente der Europäischen Union nehmen, und die Anzahl der von den EU-Organen online zur Verfügung gestellten Dokumente zugenommen hat, weshalb es nunmehr erforderlich ist, die Nutzerfreundlichkeit der Websites der EU-Organe und EU-Dokumente sowie ihre Vernetzung zu verbessern und ein einziges EU-Portal für den Zugang zu allen Dokumenten, Verfahren, Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zu schaffen,

H. in der Erwägung, dass die EU-Organe nun weitere Maßnahmen zur Herstellung größerer Transparenz, Offenheit und mehr Demokratie ergreifen sollten, indem sie sich für einen Rechtsakt der Europäischen Union über die Informationsfreiheit einsetzen, da die Öffentlichkeit auf einige Mängel bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 aufmerksam wurde, nunmehr jüngste Urteile analysiert und von den EU-Organen dringend durchgeführt werden müssen und die Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgelegt hat,