Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich
(2012 - 2013)

Punkt 42 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Der Bundesrat möge anstelle der Empfehlung in Ziffer 1 in BR-Drucksache 141/1/11 die folgende Ziffer beschließen:

"1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere für biomedizinische und technologische Anwendungen (z.B. in den Materialwissenschaften) Forschung in diesem Bereich auch in Zukunft notwendig ist."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Nuklearforschung umfasst nicht nur die Forschung im Bereich der Kernspaltung, sondern erstreckt sich beispielsweise auch auf biomedizinische Verfahren und innovative Materialien. Die zuletzt genannten Anwendungsfelder bewegen sich in einem breiten Spektrum von der Grundlagenforschung in der Atomphysik und Kernchemie mit überwiegend theoretischen Inhalten bis hin zum Einsatz gering dosierter Strahlungen (z.B. Diagnostik und Therapie bei Schilddrüsenerkrankungen). Diese Forschungsvorhaben in Feldern jenseits der auf Kernspaltung beruhenden Energietechnologien dienen der Weiterentwicklung in der Gesundheits- und Materialforschung und werden weiterhin eine finanzielle Förderung durch öffentliche Mittel erfordern. Mit dieser neuen Formulierung der Ziffer 1 wird klargestellt, dass Forschung für Kernspaltungstechnologien zur Energieerzeugung keine zukunftsgerechte Aufgabe mehr ist.