Beschluss des Bundesrates:
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat:

Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2005-2008)

KOM (2005) 45 endg.; Ratsdok. 6464/05

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zu Strategieziel 27.l, Punkt 20

Der Bundesrat weist darauf hin, dass gegen die etwaige Einrichtung eines Fonds für gemeinsame operative Vorhaben auf europäischer Ebene, der aus durch die Mitgliedstaaten in Verfahren wegen Betäubungsmittelstraftaten eingezogenen Vermögenswerten finanziert wird, erhebliche Bedenken bestehen. Nach deutschem Haushaltsrecht fallen für verfallen erklärte oder eingezogene Vermögenswerte in den allgemeinen Länderhaushalt. Auch angesichts der allenthalben äußerst angespannten Haushaltslage kann insoweit nicht mit Änderungen gerechnet werden.