Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006
(Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)

Punkt 4 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Zu Artikel 12 Nr. 2 (§ 6 RegG)

In Artikel 12 ist die Nummer 2 zu streichen.

Begründung

Der Änderungsvorschlag akzeptiert nicht eine erst für 2010 mit Wirkung ab 2011 vorgesehene Revision, sondern belässt es bei der nach geltender Rechtslage vorgesehenen Durchführung der Revision im Jahre 2007 mit Wirkung ab 2008. Damit soll kurzfristig Transparenz über Mittelbedarf und Mittelverwendung hergestellt werden. Die in Artikel 12 Nr. 2 enthaltene Verschiebung der Revision auf 2010 mit Wirkung ab 2011 entfällt somit.