Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu Iran Das Europäische Parlament,

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103634 - vom 19. Februar 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 31. Januar 2008 angenommen.

A. in der Erwägung, dass Artikel IV des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) besagt, dass dieser Vertrag nicht so auszulegen ist, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II dieses Vertrages die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln,

B. in der Erwägung, dass Iran bisher nicht alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Wiederaufbereitung eingestellt und die Zusatzprotokolle zum NVV nicht ratifiziert hat, wozu das Land in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) aufgefordert worden war, um das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Zweck seines Atomprogramms wiederherzustellen,

C. in der Erwägung, dass Dr. El Baradei in dem genannten Bericht vom 15. November 2007 (GOV/207/58) festgestellt hat, dass Fortschritte bei der Umsetzung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen in Iran erzielt wurden und dass Iran zusätzliche Informationen zu früheren Phasen seines Atomprogramms vorgelegt hat, jedoch betonte, dass die Zusammenarbeit verstärkt werden muss und dass Erklärungen zu den gegenwärtigen Aktivitäten vorgelegt werden müssen, darunter den Spuren von hochangereichertem Uran, die die Inspektoren in Atomanlagen gefunden haben, und dass er Iran nachdrücklich aufgefordert hat, das Zusatzprotokoll schnellstmöglich umzusetzen,

D. in der Erwägung, dass die iranischen Führer in Gesprächen mit Dr. El Baradei, am 12. Januar 2008 in Teheran zugesagt haben, alle noch offenen Fragen zu den vergangenen nuklearen Aktivitäten ihres Landes binnen vier Wochen zu beantworten,

E. in der Erwägung, dass im US NIE festgestellt wurde, dass Iran sein Atomwaffenprogramm 2003 eingestellt und es erst Mitte 2007 wieder aufgenommen hat, und zwar ungeachtet der Bedenken im Hinblick auf die Anreicherung von Uran und dessen mögliche künftige Nutzung für den Bau von Kernwaffen; in der Erwägung, dass eine präventive Militäraktion gegen Iran vor dem Ende der Amtszeit des US-Präsidenten Bush nach der Veröffentlichung dieser US NIE als Möglichkeit ausgeschlossen wurde,

F. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der G8 auf ihrem jährlichen Gipfel vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm betont haben, dass Mechanismen für multilaterale Ansätze für den Kernbrennstoffkreislauf als mögliche Alternative zu einzelstaatlichen Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsaktivitäten entwickelt und umgesetzt werden müssen,

Zu den Menschenrechten

G. in der Erwägung, dass sich die Situation in der Islamischen Republik Iran in Bezug auf die Möglichkeit der Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich Iran verpflichtet hat, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der diversen einschlägigen internationalen Instrumente zu fördern und zu schützen,

H. in der Erwägung, dass die Zahl der Hinrichtungen in Iran, einschließlich der Hinrichtung von Minderjährigen, die oft durch öffentliches Hängen erfolgt, in den letzten Jahren und besonders in den letzten Monaten dramatisch gestiegen ist,

I. in der Erwägung, dass es dokumentierte Fälle von Hinrichtungen, die häufig öffentlich durch Hängen oder Steinigen vollzogen werden, von Folter und Misshandlung von Gefangenen, von systematischer und willkürlicher Anwendung längerer Einzelhaft, von geheimer Inhaftierung, von der Anwendung grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, darunter Auspeitschen und Amputationen, und von Straffreiheit für Verletzungen der Menschenrechte gibt,

J. in der Erwägung, dass die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Webloggern, Lehrern, Intellektuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern und Angehörigen religiöser, ethnischer, sprachlicher oder sonstiger Minderheiten zugenommen hat,

K. in der Erwägung, dass Minderheiten wie die Aseris, Sufis und sunnitische Muslime wegen ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft zunehmend diskriminiert und schikaniert werden und dass ihnen nach wie vor die ihnen zustehenden kulturellen und bürgerlichen Rechte verwehrt werden; in der Erwägung, dass Angehörige bestimmter Minderheiten wie Ahwasis, Kurden und Belutschen, sogar gefoltert und hingerichtet werden,

L. in der Erwägung, dass Mitglieder der religiösen Gemeinschaft der Bahai ihren Glauben nicht ausüben dürfen, ernsthaft verfolgt werden und ihnen nahezu all ihre Bürgerrechte entzogen werden (d.h. Eigentumsrechte und Zugang zu höherer Bildung) und ihre religiösen Stätten mutwillig zerstört werden,

M. in der Erwägung, dass mehrere Aktivisten der Bewegung für die Rechte der Frau wegen ihrer Beteiligung an der Kampagne "Eine Million Unterschriften", mit der die Aufhebung frauenfeindlicher Rechtsvorschriften bezweckt wurde und die die eine Million Unterschriften dem nationalen Parlament (Majlis) vorlegen will, strafrechtlich verfolgt werden bzw. wurden; in der Erwägung, dass Iran noch immer nicht Vertragsstaat des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist,

N. in der Erwägung, das Hunderte von Dozenten aus dem Lehrbetrieb entfernt wurden, weil sie angeblich zu säkular seien, und in der Erwägung, dass zahlreiche Studierende nach Protesten verhaftet wurden, wie etwa die Teilnehmer der Demonstrationen für einen Nationalen Studententag am 7. Dezember 2007,

O. in der Erwägung, dass die Frist für die Registrierung von Kandidaten für die Parlamentswahlen zur Majlis im März 2008 am 10. Januar 2008 abgelaufen ist; in der Erwägung, dass der Innenminister die Entscheidungen nach dem 22. Januar 2008 bekannt geben wird, und in der Erwägung, dass der Wächterrat, der die Vereinbarkeit der Wahlen mit der Verfassung überwacht, das Recht hat, Kandidaten auszuschließen,

Zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran

P. in der Erwägung, dass der umfassende Dialog zwischen der Europäischen Union und Iran im Dezember 2003 durch Iran ausgesetzt wurde und seit Juni 2004 kein Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Iran mehr stattgefunden hat,

Q. in der Erwägung, dass die Beziehungen der Europäischen Union zu Iran in den letzten Jahren auf drei Aspekten beruhten, und zwar Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, dem politischen Dialog und einem Menschenrechtsdialog, und dass diese drei Aspekte nicht voneinander zu trennen sind,

Zum Atomkonflikt

Zu den Menschenrechten

Zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran