Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach § 40 Abs. 3 BImSchG und zur Förderung schadstoffarmer LKW und Busse

TOP 17 b) der 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Nummer 1 Satz 2

In Nummer 1 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die bisherige Fassung schließt die Förderung von Neufahrzeugen bei Lkw und Bussen mit ein. Demgegenüber sollte die Förderung auf die Nachrüstung von Fahrzeugen beschränkt werden, da immer mehr Nutzfahrzeugehersteller ihre Neufahrzeuge mit wirksamer Partikelminderungstechnik ausrüsten. Die neuen Nutzfahrzeuge erreichen heute schon die ab 2008 obligatorischen strengen Abgaswerte. Auf Grund des zu erwartenden niedrigeren Wiederverkaufswerts, möglicher Verkehrsverbote und einer stärker schadstoffbezogenen gesplitteten Maut sind ausreichend Anreize zum Erwerb von Neufahrzeugen mit Partikelminderungstechniken gegeben.

Der Einbau von Partikel mindernden Techniken sollte nur bei der Nachrüstung von Fahrzeugen steuerlich gefördert werden. Bei Neufahrzeugen erscheinen die angedachten begleitenden Maßnahmen (Verkehrsverbote, Splitting der Lkw-Maut) ausreichend.