Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sechzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2

Edelgard Bulmahn Berlin, den 21. Februar 2005
Bundesministerin für Bildung
und Forschung


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

nach § 35 BAföG sind die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

Hiermit leite ich Ihnen den Sechzehnten Bericht nach § 35 BAföG*) gemäß § 35 Satz 3 BAföG zu. Das Bundeskabinett hat dem Bericht in seiner 84. Sitzung am 16. Februar 2005 zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn