Beschluss des Bundesrates: Sechzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, von dem Bericht gemäß § 35 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Kenntnis zu nehmen.