Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der landwirtschaftlichen Betriebe in der deutschschweizerischen Zollgrenzzone

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 15. Februar 2006 Folgendes mitgeteilt:

Mit Entschließung des Bundesrates (494/05) zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der Landwirtschaftsbetriebe in der deutschschweizerischen Zollgrenzzone) wurde die Bundesregierung gebeten, auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit dem Ziel hinzuwirken, dass Zahlungen nur an Betriebe mit rechtlichem Betriebssitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gestattet sind. Die Bundesregierung hatte dazu in einem Zwischenbericht zum 1. Oktober 2005 mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit noch weitere Prüfungen erforderlich seien.

Das BMELV hatte sich zunächst auf Fachebene bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dieses Problem im Rahmen der Durchführungsverordnung zu lösen. In ihrer Antwort hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass dies ohne eine Änderung des Ratsrechts nicht möglich sei. Sie hat in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass die weite Definition des Betriebsinhabers für die Mitgliedstaaten auch Vorteile habe. So seien z.B. Kontrollen von Flächen von Landwirten, die vom Betriebsprämiensystem in diesem Mitgliedstaat profitieren, auf dem Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten nicht erforderlich.

Die EU-Kommission hat darüber hinaus in weiteren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie nicht beabsichtigt, eine solche Änderung des Ratsrechts vorzuschlagen. Dies ist nach Auffassung der EU-Kommission auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass damit ein neues Element in die Betriebsprämienregelung eingeführt würde.

Die Problematik war zuletzt im November 2005 im Gemischten Ausschuss der Europäischen Union und der Schweiz von der EU-Kommission in Brüssel angesprochen worden. Die schweizerische Seite hat dabei mitgeteilt, dass sie derzeit daran arbeite, ihre Förderbestimmungen dahingehend anzupassen, dass eine Doppelförderung, also sowohl durch die EU als auch durch die Schweiz, verhindert werde, die unter der bisherigen Rechtslage für die so genannten angestammten Flächen möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung entschieden, die weitere Entwicklung im Lichte der Änderung des schweizerischen Prämiensystems abzuwarten und von weiteren Bemühungen auf EU-Ebene abzusehen.


*)Drucksache 494/05(B) HTML PDF