Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
(Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Der Bundesrat hat in seiner 987. Sitzung am 25. März 2020 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.