Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2019: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1515 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 11.040 T Euro

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 27. März 2019
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1515 Titel 518 02 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 11.040 T Euro, davon fällig in den Haushaltsjahren

2029bis zu 184 T Euro,
2030bis zu 368 T Euro,
2031bis zu 368 T Euro,
2032bis zu 368 T Euro,
2033bis zu 368 T Euro,
2034 - 2058bis zu 368 T Euro p. a.,
2059bis zu 184 T Euro,

erteilt hat.

Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird für den Erwerb eines Grundstückes für einen Neubau zur Unterbringung des Paul-Ehrlich-Instituts benötigt. Der Kauf des Grundstückes ist zweckmäßig und wirtschaftlich.

Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:

Ein Erwerb des Grundstückes ist laut Sachverhaltsdarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu den aktuellen Konditionen nur bis zum 31. März 2019 möglich. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück danach nicht mehr zur Verfügung steht oder allenfalls zu einem höheren Preis erworben werden kann. Das Gesamtareal befindet sich im privaten Eigentum. Ein Vorkaufsrecht oder eine Ankaufsoption schließen die Eigentümerinnen aus. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde festgestellt, dass der Erwerb des Grundstückes die wirtschaftlichste Variante darstellt. Ein Verstreichen des Termins würde laut Darstellung des BMG einen wirtschaftlichen Nachteil i.H.v. rund 45 Mio. Euro für den Bund nach sich ziehen.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn