Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dichlormethan) KOM (2008) 80 endg.; Ratsdok. 6689/08

Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zum Anhang I

Der Bundesrat weist darauf hin, dass DCM-haltigen Abbeizmitteln bei der Entfernung schwer entfernbarer Lackschichten (insbesondere gealterter Mehrfachlackschichten) sowie bei der Entfernung der heutzutage größtenteils angewandten Lacksysteme (lösemittelarme Lacke auf Wasserbasis) große Bedeutung zukommt. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass die in dem Kommissionsvorschlag vorgesehene Ausnahmeregelung für die Abgabe von DCM-haltigen Farbabbeizern an gewerbliche Verwender praktikabel gehandhabt wird.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei der Umsetzung der geänderten Richtlinie in nationales Recht auf jeden Fall darauf zu achten, dass sich der Zeit- und Kostenaufwand der betroffenen Betriebe für ein Genehmigungsverfahren zur Erlangung einer solchen Ausnahme auf das unabdingbar Erforderliche beschränkt.