Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
(Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.