Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis auf sich mehrende Berichte über vollstreckte Hinrichtungen oder Todesurteile, die unter offensichtlicher Missachtung international anerkannter Schutzvorschriften verhängt wurden, darunter Urteile gegen jugendliche Straftäter, schwangere Frauen und geistig Behinderte,

B. unter Hinweis darauf, dass in der Resolution der UN-Generalversammlung vom 20. Dezember 2004 auf die sich verschlechternde Situation betreffend das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien hingewiesen wird, insbesondere die verstärkte Verfolgung der friedlichen Äußerung politischer Ansichten, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Haft ohne Anklage oder Prozess,

C. in der Erwägung, dass es Berichte gibt über willkürliche Verhaftungen von Journalisten, Cyberjournalisten und Webloggern, Blockade von Online-Publikationen und Bedrohung solcher Journalisten, die über Folter berichten, mit langjährigen Gefängnisstrafen durch die iranische Justiz, womit gegen den einzigen verbleibenden Zugang der iranischen Öffentlichkeit zu unzensierten Informationen scharf durchgegriffen wird;

D. in der Erwägung, dass der UN-Sonderberichterstatter Ambeyi Ligabo feststellte, dass das iranische Pressegesetz und das Strafgesetzbuch nicht den zulässigen Einschränkungen entsprechen, die in Artikel 19 Absatz 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte aufgeführt sind,

E. unter Hinweis darauf, dass der Iran immer noch nicht der Konvention über die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung von Frauen beigetreten ist und dass sein Parlament kürzlich einen Gesetzentwurf über die Gleichstellung von Mann und Frau abgelehnt hat,

F. unter Hinweis darauf, dass der Rat am 13. und 14. Dezember 2004 seine Unterstützung für einen Verhandlungsprozess über ein langfristiges Arrangement EU-Iran erteilt hat, nachdem er die Bestätigung der vollen Einstellung aller nuklearen Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten des Iran durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zur Kenntnis genommen hat, mit dem Ziel, die Verhandlungen über ein Handels - und Kooperationsabkommen wiederaufzunehmen, und der Abgabe objektiver Garantien, dass das Nuklearprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient,