Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
(Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. März 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.