Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 28. Februar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/12527 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften - Drucksache 17/11818 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. Nach § 61a wird folgender § 61b eingefügt:

" § 61b Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz im Bundesanzeiger verkündet werden.""

Fristablauf: 22.03.13
Initiativgesetz des Bundestages