Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verminderung des Bahnlärms - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -

882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen.

1. Zur Begründung, zu Nummer 4 Satz 3

In der Begründung zu Nummer 4 sind in Satz 3 die Wörter "ab 2012 abzusenken" durch die Wörter "zu streichen" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Entschließungsbegründung wird so dem Wortlaut des Entschließungstextes angepasst. Dort wird in Nummer 4 Satz 1 gefordert, "den Schienenbonus in der Nacht zu streichen ...".

Auch in der Sache erscheint es nicht zweckmäßig, den Schienenbonus von 5 dB(A) in mehreren kleinen Schritten ab dem Jahr 2012 abzusenken. Dies würde bei den langwierigen Genehmigungsverfahren zum Neu- und Ausbau von Schienenwegen zu Rechtsunsicherheit über den gerade geltenden Lärmschutzgrenzwert führen. Daher ist es sinnvoll, den Schienenbonus mittelfristig in einem Schritt abzuschaffen, sobald dies in Folge der Lärmsanierung des Fahrzeugbestands ohne baulichen Mehraufwand bei der Schieneninfrastruktur möglich ist.

2. Zu Nummer 5 Satz 2

In Nummer 5 Satz 2 sind nach dem Wort "Lärmkartierung" die Wörter "an Eisenbahnstrecken des Bundes dort" einzufügen.

Begründung:

Das Eisenbahn-Bundesamt soll nicht mit der gesamten Aufgabe der Lärmaktionsplanung betraut werden, vielmehr nur für den Schienenverkehrslärm. Insofern handelt es sich um eine Klarstellung.

Die gültige Zuständigkeitsregelung, wonach die Kommunen oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden auch für die Lärmaktionsplanung im Bereich des Schienenverkehrs zuständig sind, ist nicht sachgerecht, da die Kommunen oder andere Behörden der Länder keinerlei Kompetenzen zur Planung und Umsetzung im Schienennetz haben.

B