Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.