Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit; Sektion "Antimikrobielle Resistenzen")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Arbeitsgruppe der Kommission "Antimikrobielle Resistenzen" als neue Sektion des "Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" (STALUT)* ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen. Die Benennung gilt bis zum 31. Dezember 2013 analog zum Ablauf des Benennungszeitraums der übrigen Sektionen des "Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit"