Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Punkt 22 der 977. Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2019

Der Bundesrat möge beschließen:

Zum Ausschluss einer Einbürgerung bei Mehrehe

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine geeignete gesetzliche Regelung hinzuwirken mit dem Ziel, dass Personen, die gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet sind, von der Einbürgerung grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Begründung:

Nach deutschem Recht ist die Eingehung von Mehrfachehen strafbar ( § 172 StGB). Im Falle von im Ausland geschlossenen Ehen gibt es jedoch Konstellationen, in denen Doppel- oder Mehrfachehen als wirksam anzuerkennen sind und durch einen solchen Zustand der Mehrehe auch keine Strafbarkeit im Inland eintritt. Dies erscheint wertungswidersprüchlich, wenn die betroffene Person die Einbürgerung begehrt, da mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft eine Person grundsätzlich umfassend der deutschen Rechtsordnung unterworfen ist. Vor dem Hintergrund des strafbewehrten Schutzes der Einehe durch die deutsche Rechtsordnung stehen Mehrehen einer Einbürgerung grundsätzlich entgegen. Bei einer Neuregelung sind etwaige Folgewirkungen für schutzbedürftige Angehörige, insbesondere minderjährige Kinder, mit in den Blick zu nehmen.