Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011) 121 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung eine Vertreterin des Landes Hessen, Ministerium der Finanzen (StS'in Prof. Dr. Luise Hölscher).

Die Beauftragte kann auf Arbeitsebene vertreten werden durch einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium der Finanzen (MR Matthias Schenk).

Begründung:

Die Länder waren in die Festlegung der Verhandlungsposition für den Gipfel am 11. März 2011 nicht eingebunden. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Länder sind damit nicht gewahrt. Angesichts der beträchtlichen Auswirkungen, die ein gemeinsames europäisches Unternehmenssteuerrecht mit sich bringen würde, hält der Bundesrat es für unerlässlich, dass die Länder frühzeitig in die Diskussionen einbezogen werden, um die aus ihrer Sicht notwendigen Eckpunkte für die Festlegung einer deutschen Verhandlungsposition verdeutlichen zu können.

Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die Länder in Zukunft entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) frühzeitig und umfassend über das Vorhaben informiert und den Ländern vor der Festlegung der Verhandlungsposition rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.