Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung
(Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Finanzierung der Rentenangleichung

Der Bundesrat fordert, die Angleichung der Renten in den neuen und alten Ländern ausschließlich aus Steuermitteln zu finanzieren.

Begründung:

Eine Rentenangleichung vor einer Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft. Denn den zusätzlichen Aufwendungen aus den Rentenanpassungen stehen keine entsprechenden Lohnsteigerungen in den neuen Ländern und damit auch keine steigenden Beitragseinnahmen gegenüber. Diese Aufwendungen sind als Folge der Wiedervereinigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sind deshalb allein aus dem Bundeshaushalt zu erstatten.