Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.