Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates Ärztliche Vergütung - für eine leistungsgerechte Bezahlung

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 17. Februar 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte


mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 856. Sitzung am 6. März 2009 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer

Entschließung des Bundesrates
Ärztliche Vergütung - für eine leistungsgerechte Bezahlung

Nach dem Selbstverständnis des Arztberufes darf die ärztliche Tätigkeit nicht allein zur Gewinnerzielung ausgeübt werden. Andererseits ist der Arzt mit seiner freiberuflichen Tätigkeit in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf eingebunden. Er muss die nicht unerheblichen Sach- und Personalkosten seiner Praxis bezahlen, ohne dass das marktwirtschaftliche System Rücksicht auf seine ethische Verpflichtung nimmt. Die Marktwirtschaft konfrontiert den Arzt nicht mit Einheitskosten, sondern mit Aufwendungen, die von Region zu Region, von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Entsprechend müssen regional unterschiedliche Beträge in Rechnung gestellt werden.

Die Stärkung der freiberuflichen Ärzteschaft ist weiterhin eines der zentralen Anliegen. Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die den Arzt als freien Beruf und die Therapiefreiheit in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehört auch eine für die Ärzte nachvollziehbare, angemessene Honorierung.

Das derzeitige Vergütungssystem missachtet jedoch die Interessen von Patienten und Ärzten. Es widerspricht in seinen grundlegenden Weichenstellungen ethischen und gesundheitsökonomischen Prinzipien:

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert,

Ärztliches Honorarsystem zukunftsfähig machen In der kommenden Legislaturperiode muss eine neue Vertragsgebührenordnung geschaffen werden, die eine leistungsgerechte ärztliche Vergütung zu festen Europreisen umsetzt und die Fehler der exzessiven Zentralisierung und Pauschalierung vermeidet. Die Leistungen sind entsprechend ihrem konkreten Wert zu beschreiben und zu bezahlen, um die hohe Qualität unserer ärztlichen Versorgung zu sichern. Die pauschale Vergütung kann gerade im fachärztlichen Bereich nicht der Regelfall sein. Eine pauschale Vergütung ist grundsätzlich nur dort sinnvoll, wo es sich um einheitliche Leistungskomplexe handelt, die von Fall zu Fall nur eine sehr geringe Streuungsbreite aufweisen. Notwendig sind Schutzmechanismen für kleinere Arztgruppen. Den Vertragspartnern vor Ort ist die Anpassung des Vergütungssystems an die regionalen Bedarfs- und Versorgungsstrukturen zu ermöglichen. Hierzu gehört auch, die notwendigen Mittel den Vertragspartnern vor Ort zur Verfügung zu stellen.