Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits

Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 26. März 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.