Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/5238 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - Drucksache 17/4804 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 847/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Artikel 1 Nummer 5 bis 8 und 13 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."