Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. März 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.