Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu den Protokollen vom 16. Mai 2006 über die Änderung des Abkommens vom 6. Juni 1955 über die Errichtung eines Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst und der Vereinbarung vom 6. Juni 1955 über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz

Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. März 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.