Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 3. August 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache 164/09(B) HTML PDF ) wie folgt Stellung genommen:

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird in der kommenden Änderung des Tierseuchengesetzes die Möglichkeit erweitern, Pflichten, insbesondere Meldepflichten, auch für nur mittelbar beteiligte Personen oder Einrichtungen, wie Tierärzte oder Laboratorien, zu regeln.

Das weitere Anliegen des Bundesrates, die Geflügelpest-Verordnung so zu ergänzen, dass die zuständige Behörde bei hoher Geflügeldichte (mehr als 1000 Stück Geflügel pro km² bezogen auf das Gebiet einer Gemeinde) ein über die wegen Geflügelpest (HPAI) oder niedrigpathogener aviäre Influenza (LPAI) einzurichtenden Restriktionsgebiete (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet bei HPAI bzw. Sperrgebiet bei LPAI) hinausgehendes Gebiet festlegen kann, in dem die Wiederbelegung der Betriebe mit gehaltenen Vögeln verboten ist, wird derzeit auch mit den zu beteiligenden Ressorts geprüft. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist bestrebt, eine dem Anliegen des Bundesrates weitestgehend entsprechende Regelung zu finden.